Satzungsänderungen

Aus Computertruhe-Wiki
Version vom 24. September 2024, 01:50 Uhr von Mac (Diskussion | Beiträge) (→‎Finanzamt Emmendingen: Ergänzung, dass wir das FA EM auch proaktiv anschreiben, wenn es sich nicht meldet.)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei Satzungsänderungen müssen zeitnah nach einer Mitgliederversammlung unterschiedliche Instanzen darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Registergericht)

Bitte das „Merkblatt für eingetragene Vereine“ beachten und das Formular „Änderungsanmeldung zum Vereinsregister“ ausfüllen. Am besten zuvor prüfen, ob es neue Fassungen der Dokumente auf der Seite des Registergerichts gibt.

Das Änderungsanmeldungsformular muss anschließend im Beisein einer Notarin/eines Notars von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstands unterzeichnet werden.

Das Amtsgericht erhält am Ende folgende Dokumente zugeschickt:

  • Änderungsanmeldung zum Vereinsregister mit notariell beglaubigter Unterschrift
  • Komplettes Versammlungsprotokoll inkl. aller Anlagen und benötigter Unterschriften
  • Satzungsänderungsdokument
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid

Finanzamt Emmendingen

Das Amt meldet sich manchmal von selbst, sobald es die Änderung im Vereinsregister registriert hat und fordert die neue Satzung schriftlich an. Sollte das aber nach einigen Wochen noch nicht geschehen sein, erhält das Finanzamt von uns die Satzung proaktiv per E-Mail zugesandt.

Landgericht Freiburg (Bußgeldliste)

Um ins Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisungen von Geldauflagen in Strafverfahren interessiert sind, aufgenommen zu werden, müssen dem Landgericht Freiburg folgende Dokumente übermittelt werden. Bitte das „Merkblatt gemeinnützige Einrichtungen“ beachten und am besten zuvor prüfen, ob es eine neue Fassung des Dokuments auf der entsprechenden Seite des Landgerichts gibt.

  • Formloser Aufnahmeantrag inkl. Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung und deren Bankdaten (Name der Bank, IBAN und BIC)
  • Satzung
  • Verpflichtungserklärung
  • Freistellungsbescheid

Gemeinde Gutach im Breisgau

Die Gemeinde Gutach im Breisgau bittet darum, darüber informiert zu werden, falls es Änderungen beim Vorsitzenden oder den Kontaktdaten gab. Hierfür gibt es auf deren Vereinsseite ein entsprechendes Formular.

Vereinswebsite

Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir unsere Satzungen auch direkt auf unserer Website.