Satzungsänderungen

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Bei Satzungsänderungen müssen zeitnah nach einer Mitgliederversammlung unterschiedliche Instanzen darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Registergericht)

Bitte das „Merkblatt für eingetragene Vereine“ beachten und das Formular „Änderungsanmeldung zum Vereinsregister“ ausfüllen. Am besten zuvor prüfen, ob es neue Fassungen der Dokumente auf der Seite des Registergerichts gibt.

Das Änderungsanmeldungsformular muss anschließend im Beisein einer Notarin/eines Notars von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstands unterzeichnet werden.

Das Amtsgericht erhält am Ende folgende Dokumente zugeschickt:

  • Änderungsanmeldung zum Vereinsregister mit notariell beglaubigter Unterschrift
  • Komplettes Versammlungsprotokoll inkl. aller Anlagen und benötigter Unterschriften
  • Satzungsänderungsdokument
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid

Finanzamt Emmendingen

Das Amt meldet sich manchmal von selbst, sobald es die Änderung im Vereinsregister registriert hat und fordert die neue Satzung schriftlich an. Sollte das aber nach einigen Wochen noch nicht geschehen sein, erhält das Finanzamt von uns die Satzung proaktiv per E-Mail zugesandt.

Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe, Oberlandesgericht Stuttgart (Bußgeldlisten)

Um in die Verzeichnisse der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisungen von Geldauflagen in Strafverfahren interessiert sind, aufgenommen zu werden, müssen dem Landgericht Freiburg, dem Oberlandesgericht Karlsruhe und dem Oberlandesgericht Stuttgart bestimmte Dokumente übermittelt werden. Details hierzu finden sich in unserer Cloud. Wenn eine neue Satzung eingereicht werden muss, bitte die entsprechenden Merkblätter beachten und am besten zuvor prüfen, ob es neue Fassungen der Dokumente auf den entsprechenden Seite der Gerichte gibt. Im Zweifel einfach direkt dort nachfragen, was von deren Seite aus benötigt wird. In der Regel müssen diese Dokumente eingereicht werden:

  • Formloser Aufnahmeantrag inkl. Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung und deren Bankdaten (Name der Bank, IBAN und BIC)
  • Satzung
  • Verpflichtungserklärung
  • Freistellungsbescheid

Gemeinde Gutach im Breisgau

Die Gemeinde Gutach im Breisgau bittet darum, darüber informiert zu werden, falls es Änderungen beim Vorsitzenden oder den Kontaktdaten gab. Hierfür gibt es auf deren Vereinsseite ein entsprechendes Formular.

Vereinswebsite

Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir unsere Satzungen auch direkt auf unserer Website.