Satzungsänderungen

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Bei Satzungsänderungen müssen zeitnah nach einer Mitgliederversammlung unterschiedliche Instanzen darüber in Kenntnis gesetzt werden.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau (Registergericht)

Bitte das „Merkblatt für eingetragene Vereine“ beachten und das Formular „Änderungsanmeldung zum Vereinsregister“ ausfüllen. Am besten zuvor prüfen, ob es neue Fassungen der Dokumente auf der Seite des Registergerichts gibt.

Das Änderungsanmeldungsformular muss anschließend im Beisein einer Notarin/eines Notars von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Vorstands unterzeichnet werden.

Das Amtsgericht erhält am Ende folgende Dokumente zugeschickt:

  • Änderungsanmeldung zum Vereinsregister mit notariell beglaubigter Unterschrift
  • Komplettes Versammlungsprotokoll inkl. aller Anlagen und benötigter Unterschriften
  • Satzungsänderungsdokument
  • Satzung
  • Freistellungsbescheid

Finanzamt Emmendingen

Das Amt meldet sich von selbst, sobald es die Änderung im Vereinsregister registriert hat und fordert die neue Satzung schriftlich an.

Landgericht Freiburg (Bußgeldliste)

Um ins Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisungen von Geldauflagen in Strafverfahren interessiert sind, aufgenommen zu werden, müssen dem Landgericht Freiburg folgende Dokumente übermittelt werden. Bitte das „Merkblatt gemeinnützige Einrichtungen“ beachten und am besten zuvor prüfen, ob es eine neue Fassung des Dokuments auf der entsprechenden Seite des Landgerichts gibt.

  • Formloser Aufnahmeantrag inkl. Bezeichnung und Anschrift der Einrichtung und deren Bankdaten (Name der Bank, IBAN und BIC)
  • Satzung
  • Verpflichtungserklärung
  • Freistellungsbescheid

Stadt Waldkirch

Die Stadt Waldkirch möchte nur darüber informiert werden, falls es eine Änderung der/des Vorsitzenden oder der/des stellvertretenden Vorsitzenden gab. Hierfür gibt es auf deren Website ein entsprechendes Formular.

Vereinswebsite

Aus Gründen der Transparenz veröffentlichen wir unsere Satzungen auch direkt auf unserer Website.