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| weitergabe_sachspenden [2025-11-13 19:57] – [Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine] Verlängerung bis 2027 ergänzt. marco.rosenthal | weitergabe_sachspenden [2026-06-30 20:44] (aktuell) – [Nachweise von Sozialleistungen] Grundsicherungsgeld als Nachfolge des Bürgergelds hinzugefügt marco.rosenthal |
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| == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == | == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == |
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| Aufgrund der [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Erleichterungen für die Ausgabe von Spenden an durch den Krieg in der Ukraine Geschädigte]] können wir Geflüchtete aus der Ukraine einfacher mit Hardware versorgen (siehe [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Ukraine-Hilfe]]). Allerdings ist dies aktuell (Stand September 2025) nur noch bis Ende des Jahres 2025 möglich. Sofern diese Regelung nicht mehr verlängert wird, müssen wir danach wie üblich die Aufenthaltstitel der Geflüchteten als Berechtigungsnachweise heranziehen. | Aufgrund der [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Erleichterungen für die Ausgabe von Spenden an durch den Krieg in der Ukraine Geschädigte]] können wir Geflüchtete aus der Ukraine einfacher mit Hardware versorgen (siehe [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Ukraine-Hilfe]]). Allerdings ist dies aktuell (Stand Dezember 2025) nur noch bis Ende des Jahres 2026 möglich. Sofern diese Regelung nicht mehr verlängert wird, müssen wir danach wie üblich die Aufenthaltstitel der Geflüchteten als Berechtigungsnachweise heranziehen. |
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| Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025, [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] bis zum 4. März 2026 und [[https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenthfgv/BJNR14E0A0023.html|dann]] **bis zum 4. März 2027 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. | Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025, [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] bis zum 4. März 2026 und [[https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenthfgv/BJNR14E0A0023.html|dann]] **bis zum 4. März 2027 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. |
| Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: | Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: |
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| * **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) | * **Grundsicherungsgeld** (bis 30. Juni 2026 **Bürgergeld**; Bürgergeldbescheide gelten übergangsweise weiter; es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) |
| * **Sozialhilfe** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]]) | * **Sozialhilfe** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]]) |
| * **Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]]) | * **Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]]) |
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| Am 4. Dezember 2024 gab das BMF die [[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-12-04-unterstuetzung-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6|Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2025]] bekannt. | Am 4. Dezember 2024 gab das BMF die [[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-12-04-unterstuetzung-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6|Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2025]] bekannt. |
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| | Am 4. Dezember 2025 gab das BMF die [[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2025-12-04-steuerl-massnahmen-krieg-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=5|Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2026]] bekannt. |
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| == Was bedeutet dies für uns? == | == Was bedeutet dies für uns? == |