Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorherige Überarbeitung |
weitergabe_sachspenden [2025-09-13 12:17] – [Upload-Ordner] Etwas mehr Klarheit in den Prozess gebracht. marco.rosenthal | weitergabe_sachspenden [2025-09-13 12:38] (aktuell) – [Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden] Aktualisierung an den Status Quo marco.rosenthal |
---|
| |
Wurde das ursprüngliche Ticket ebenfalls geschlossen und unser internes [[erstellung_aufbewahrung_berechtigungsnachweise|Berechtigungsnachweisformular]] im Standort-Tresor abgelegt, muss der zugehörige Upload-Unterordner unverzüglich gelöscht werden. | Wurde das ursprüngliche Ticket ebenfalls geschlossen und unser internes [[erstellung_aufbewahrung_berechtigungsnachweise|Berechtigungsnachweisformular]] im Standort-Tresor abgelegt, muss der zugehörige Upload-Unterordner unverzüglich gelöscht werden. |
| |
| |
====== Übergabe der Sachspende ====== | ====== Übergabe der Sachspende ====== |
=== Aufenthaltstitel mit Flüchtlingsstatus === | === Aufenthaltstitel mit Flüchtlingsstatus === |
| |
Bei Aufenthaltstiteln ist vor Übergabe darauf zu achten, dass aus diesen der Status als anerkannte*r (Kontingents-)Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder Person mit [[https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/232533/wer-erhaelt-welches-asyl|Asyl]] oder [[https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Abschiebeverbote/abschiebeverbote-node.html|Abschiebungsverbot]] hervorgeht, da wir laut [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|AO § 52]] Abs. 2, Nr. 10 nur zur „Förderung der Hilfe … für Flüchtlinge“ als gemeinnützig anerkannt sind. Bei einem Aufenthaltstitel ist die **Rechtsgrundlage** zu prüfen, die unter den Anmerkungen angegeben ist (siehe Abb. rechts). Hieran erkennt man, ob der Aufenthaltstitel aufgrund eines Flüchtlingsstatus erteilt wurde oder aus einem der anderen Gründe, die dann von uns nicht förderungsfähig sind. Die Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes, die einen Flüchtlingsstatus bedeuten, sind **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html|§ 23 Abs. 1]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html|§ 25 Abs. 1 bis 3]] **sowie **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html|§ 22]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html|§ 24]]**. **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html|§ 32 Abs. 1 Nr. 2]]** ist förderungsfähig, alle anderen Absätze oder Nummern in diesem Paragraphen aber nicht! **Nicht aussagekräftig** hingegen ist § 34 Abs. 2 zum Familiennachzug, da dieser bei //allen Ausländern// mit Aufenthaltserlaubnis – nicht nur bei Geflüchteten – angewandt werden kann, § 25b oder die §§ 18-21. Andere Arten von Dokumenten, wie //Aufenthaltsgestattungen// (für Personen im Asylverfahren), //Duldungen// (bei abgelehnten Asylantrag) und //Fiktionsbescheinigungen// (für Personen im Antragsverfahren für einen anderweitigen Aufenthaltstitel) oder //Visa//, dürfen nicht als Nachweis der Bedürftigkeit anerkannt werden, da **kein Flüchtlingsstatus** vorliegt. | Bei Aufenthaltstiteln ist vor Übergabe darauf zu achten, dass aus diesen der Status als anerkannte*r (Kontingents-)Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder Person mit [[https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/232533/wer-erhaelt-welches-asyl|Asyl]] oder [[https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Abschiebeverbote/abschiebeverbote-node.html|Abschiebungsverbot]] hervorgeht, da wir laut [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|AO § 52]] Abs. 2, Nr. 10 nur zur „Förderung der Hilfe … für Flüchtlinge“ als gemeinnützig anerkannt sind. Bei einem Aufenthaltstitel ist die **Rechtsgrundlage** zu prüfen, die unter den Anmerkungen angegeben ist (siehe Abb.). Hieran erkennt man, ob der Aufenthaltstitel aufgrund eines Flüchtlingsstatus erteilt wurde oder aus einem der anderen Gründe, die dann von uns nicht förderungsfähig sind. Die Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes, die einen Flüchtlingsstatus bedeuten, sind **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html|§ 23 Abs. 1]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html|§ 25 Abs. 1 bis 3]] **sowie **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html|§ 22]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html|§ 24]]**. **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html|§ 32 Abs. 1 Nr. 2]]** ist förderungsfähig, alle anderen Absätze oder Nummern in diesem Paragraphen aber nicht! **Nicht aussagekräftig** hingegen ist § 34 Abs. 2 zum Familiennachzug, da dieser bei //allen Ausländern// mit Aufenthaltserlaubnis – nicht nur bei Geflüchteten – angewandt werden kann, § 25b oder die §§ 18-21. Andere Arten von Dokumenten, wie //Aufenthaltsgestattungen// (für Personen im Asylverfahren), //Duldungen// (bei abgelehntem Asylantrag) und //Fiktionsbescheinigungen// (für Personen im Antragsverfahren für einen anderweitigen Aufenthaltstitel) oder //Visa//, dürfen nicht als Nachweis der Bedürftigkeit anerkannt werden, da **kein Flüchtlingsstatus** vorliegt. |
| |
Ein **Aufenthaltstitel** kann nur dann einen Flüchtlingsstatus belegen, wenn einer der folgenden Paragraphen im Anmerkungsbereich vermerkt ist: | Ein **Aufenthaltstitel** kann nur dann einen Flüchtlingsstatus belegen, wenn einer der folgenden Paragraphen im Anmerkungsbereich vermerkt ist: |
* **§ 25 Abs. 1 bis 3** | * **§ 25 Abs. 1 bis 3** |
* **§ 32 Abs. 1 Nr. 2 (andere in diesem Paragraphen nicht!)** | * **§ 32 Abs. 1 Nr. 2 (andere in diesem Paragraphen nicht!)** |
| |
| |
== Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == | == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == |
=== Nachweise von Sozialleistungen === | === Nachweise von Sozialleistungen === |
| |
Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum des Rechners innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: | Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: |
| |
* **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) | * **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) |
| |
Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO darf im Rahmen unserer Arbeit nur dann als Berechtigungsnachweis herangezogen werden, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung **ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke** im Sinne des [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§ 52 AO]] verfolgt. Denn gemäß [[https://computertruhe.de/verein/satzung/#paragraph_2_2_a|§ 2 Abs. 2 Buchst. a unserer Vereinssatzung]] werden **mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht anerkannt**. | Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO darf im Rahmen unserer Arbeit nur dann als Berechtigungsnachweis herangezogen werden, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung **ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke** im Sinne des [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§ 52 AO]] verfolgt. Denn gemäß [[https://computertruhe.de/verein/satzung/#paragraph_2_2_a|§ 2 Abs. 2 Buchst. a unserer Vereinssatzung]] werden **mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht anerkannt**. |
| |
| |
=== Ukraine-Hilfe === | === Ukraine-Hilfe === |
===== Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden ===== | ===== Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden ===== |
| |
* Die Kopie des Berechtigungsnachweises benötigen wir nur dafür, dass wir im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können, dass wir die Geräte auch nur an bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Organisationen weitergegeben haben. Die Kopie wird von uns sicher verwahrt und außer den aktiven Mitgliedern und dem Vorstandsteam bekommt diese niemand zu Gesicht. | * Die Kopie des Berechtigungsnachweises benötigen wir nur dafür, dass wir im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können, dass wir die Geräte auch nur an bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Organisationen weitergegeben haben. Die Kopie wird von uns zehn Jahre lang sicher verwahrt. Außer den aktiven Mitgliedern und dem Vorstandsteam bekommt diese niemand zu Gesicht. Dabei werden die Dokumente regelmäßig aus den Tresoren der Standorte in einen speziellen Tresor verschoben, auf den nur der Vorstand Zugriff hat. |
* Alle Geräte, die wir weitergeben, sind in der Regel gebraucht. Sie werden von uns gewissenhaft gereinigt, getestet, repariert, aufgerüstet und neu eingerichtet. Dennoch können wir deren Funktionsfähigkeit nicht wie ein Händler gewährleisten oder eine Garantie darauf geben. | * Alle Geräte, die wir weitergeben, sind in der Regel gebraucht. Sie werden von uns gewissenhaft gereinigt, getestet, repariert, aufgerüstet und neu eingerichtet. Dennoch können wir deren Funktionsfähigkeit nicht wie ein Händler gewährleisten oder eine Garantie darauf geben. |
* Sollte ein Gerät (aufgrund eines Hardware-Defekts) nicht mehr funktionieren, so kann sich die/der Empfänger*in nochmals **mit diesem Gerät** an uns wenden und wir bieten gerne Ersatz an – sofern verfügbar. Dabei sind aber unbedingt etwaige Wartelisten zu berücksichtigen, sofern die Übergabe schon längere Zeit zurückliegt. | * Sollte ein Gerät (aufgrund eines Hardware-Defekts) nicht mehr funktionieren, so kann sich die/der Empfänger*in nochmals **mit diesem Gerät** an uns wenden und wir bieten gerne Ersatz an – sofern verfügbar. Dabei sind aber unbedingt etwaige Wartelisten zu berücksichtigen, sofern die Übergabe schon längere Zeit zurückliegt. |
* Wir bieten keine Reparaturen und sonstige Hilfen bei Anwendungs- oder Software-Problemen an, da wir hierfür aktuell keine Ressourcen haben. Leben die Hilfesuchenden im Raum Emmendingen, können sie an unseren Partnerverein [[https://www.pci-elztal.de/|PC-Initative Elztal e. V.]] verwiesen werden. | * Wir bieten keine Reparaturen oder sonstige Hilfen bei Anwendungs- oder Software-Problemen an, da wir hierfür aktuell keine Ressourcen haben. Gerne vermitteln wir die Hilfesuchenden aber an regionale Einrichtungen, die hier unterstützen können. |
* Je nachdem, wie viel Zeit zur Verfügung steht, wo die Übergabe stattfindet, welche Art von Gerät übergeben wird und wie der Kenntnisstand der/des Empfänger*in/Empfängers ist, erfolgt eine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät: Aufbau, Ausstattung, Betriebssystem, wichtige Programme (wie z. B. Webbrowser, Office-Paket, Multimedia-Programme, ggf. Anti-Viren-Software …), Update-Einstellungen, Umstellung der Tastaturbelegung bzw. des Rechners auf andere Sprachen … | * Je nachdem, wie viel Zeit zur Verfügung steht, wo die Übergabe stattfindet, welche Art von Gerät übergeben wird und wie der Kenntnisstand der/des Empfänger*in/Empfängers ist, erfolgt eine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät: Aufbau, Ausstattung, Betriebssystem, wichtige Programme (Webbrowser, Office-Paket, Multimedia-Programme, …), Update-Einstellungen, Umstellung der Tastaturbelegung bzw. des Rechners auf andere Sprachen … |
| |
| |