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weitergabe_sachspenden [2025-09-08 02:59] – [Nachweis Sozialleistungen] marco.rosenthal | weitergabe_sachspenden [2025-09-13 12:38] (aktuell) – [Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden] Aktualisierung an den Status Quo marco.rosenthal |
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Für den ersten Kontakt nach der Wartezeit wurde der Baustein[[https://tickets.computertruhe.de/scp/canned.php?id=18| !All - Gerät verfügbar (Sie) ]]erstellt. In diesem befindet sich u. a. ein für den Standort passender Upload-Link, den die Empfänger*innen nutzen sollen, um ihre Berechtigungsnachweise hochzuladen. Dies wurde aus Gründen des Datenschutzes eingerichtet. Bitte fordert die Personen daher **niemals** dazu auf, uns die Nachweise per unverschlüsselter E-Mail zuzusenden. Wir sind allerdings aus dem Schneider, sofern uns die Nachweise ohne unser Zutun über unsichere Kanäle zugeschickt werden. | Für den ersten Kontakt nach der Wartezeit wurde der Baustein[[https://tickets.computertruhe.de/scp/canned.php?id=18| !All - Gerät verfügbar (Sie) ]]erstellt. In diesem befindet sich u. a. ein für den Standort passender Upload-Link, den die Empfänger*innen nutzen sollen, um ihre Berechtigungsnachweise hochzuladen. Dies wurde aus Gründen des Datenschutzes eingerichtet. Bitte fordert die Personen daher **niemals** dazu auf, uns die Nachweise per unverschlüsselter E-Mail zuzusenden. Wir sind allerdings aus dem Schneider, sofern uns die Nachweise ohne unser Zutun über unsichere Kanäle zugeschickt werden. |
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Wenn ein Berechtigungsnachweis über den Link hochgeladen wurde, landet dieser auf unserer //Nextcloud//-Instanz im Ordner ''/[NAME DES STANDORTS]/Berechtigungsnachweise/Upload-Ordner für Berechtigungsnachweise ([NAME DES STANDORTS])''. In regelmäßigen Abständen prüft unser Bot //DAVe//, ob in diesen Ordnern neue Dateien gelandet sind. Ist dies der Fall, erstellt er ein Ticket für den jeweiligen Standort. Wenn sich ein Mitglied dieses Ticket schnappt, sollte es den Berechtigungsnachweis prüfen und bei positiver Prüfung, die Datei(en) am besten in einen Unterordner verschieben, der nach der zugehörigen Ticketnummer benannt ist (//DAVe// ignoriert Unterordner). So vermeidet man Chaos im Upload-Ordner. Danach kann das Benachrichtigungsticket geschlossen werden. | Wenn ein Berechtigungsnachweis über den Link hochgeladen wurde, landet dieser auf unserer //Nextcloud//-Instanz im Ordner ''/[NAME DES STANDORTS]/Berechtigungsnachweise/Upload-Ordner für Berechtigungsnachweise ([NAME DES STANDORTS])''. In regelmäßigen Abständen prüft unser Bot //DAVe//, ob in diesen Ordnern neue Dateien gelandet sind. Ist dies der Fall, erstellt er ein Ticket für den jeweiligen Standort. Wenn sich ein Mitglied dieses Ticket schnappt, prüft es den Berechtigungsnachweis und verschiebt bei positiver Prüfung die Datei(en) am besten in einen Unterordner, der nach der zugehörigen Ticketnummer benannt ist (//DAVe// ignoriert in diesem konkreten Fall Unterordner). Fällt die Prüfung negativ aus, werden die Dateien unverzüglich gelöscht. So vermeidet man Chaos im Upload-Ordner. Danach das Benachrichtigungsticket schließen und bitte nicht etwa mit dem Ticket der ursprünglichen Anfrage vereinen. Ansonsten landet //DAVes// Noreply-Adresse als CC im Ursprungsticket, was wiederum bei jeder Antwort zu Bounce-Mails unseres Mailservers führt, wenn die Adresse nicht wieder manuell entfernt wird. |
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Wurde das ursprüngliche Ticket ebenfalls geschlossen und unser internes [[erstellung_aufbewahrung_berechtigungsnachweise|Berechtigungsnachweisformular]] im Standort-Tresor abgelegt, muss der zugehörige Upload-Unterordner gelöscht werden. | Wurde das ursprüngliche Ticket ebenfalls geschlossen und unser internes [[erstellung_aufbewahrung_berechtigungsnachweise|Berechtigungsnachweisformular]] im Standort-Tresor abgelegt, muss der zugehörige Upload-Unterordner unverzüglich gelöscht werden. |
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====== Übergabe der Sachspende ====== | ====== Übergabe der Sachspende ====== |
=== Aufenthaltstitel mit Flüchtlingsstatus === | === Aufenthaltstitel mit Flüchtlingsstatus === |
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Bei Aufenthaltstiteln ist vor Übergabe darauf zu achten, dass aus diesen der Status als anerkannte*r (Kontingents-)Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder Person mit [[https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/232533/wer-erhaelt-welches-asyl|Asyl]] oder [[https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Abschiebeverbote/abschiebeverbote-node.html|Abschiebungsverbot]] hervorgeht, da wir laut [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|AO § 52]] Abs. 2, Nr. 10 nur zur „Förderung der Hilfe … für Flüchtlinge“ als gemeinnützig anerkannt sind. Bei einem Aufenthaltstitel ist die **Rechtsgrundlage** zu prüfen, die unter den Anmerkungen angegeben ist (siehe Abb. rechts). Hieran erkennt man, ob der Aufenthaltstitel aufgrund eines Flüchtlingsstatus erteilt wurde oder aus einem der anderen Gründe, die dann von uns nicht förderungsfähig sind. Die Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes, die einen Flüchtlingsstatus bedeuten, sind **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html|§ 23 Abs. 1]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html|§ 25 Abs. 1 bis 3]] **sowie **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html|§ 22]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html|§ 24]]**. **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html|§ 32 Abs. 1 Nr. 2]]** ist förderungsfähig, alle anderen Absätze oder Nummern in diesem Paragraphen aber nicht! **Nicht aussagekräftig** hingegen ist § 34 Abs. 2 zum Familiennachzug, da dieser bei //allen Ausländern// mit Aufenthaltserlaubnis – nicht nur bei Geflüchteten – angewandt werden kann, § 25b oder die §§ 18-21. Andere Arten von Dokumenten, wie //Aufenthaltsgestattungen// (für Personen im Asylverfahren), //Duldungen// (bei abgelehnten Asylantrag) und //Fiktionsbescheinigungen// (für Personen im Antragsverfahren für einen anderweitigen Aufenthaltstitel) oder //Visa//, dürfen nicht als Nachweis der Bedürftigkeit anerkannt werden, da **kein Flüchtlingsstatus** vorliegt. | Bei Aufenthaltstiteln ist vor Übergabe darauf zu achten, dass aus diesen der Status als anerkannte*r (Kontingents-)Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder Person mit [[https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/232533/wer-erhaelt-welches-asyl|Asyl]] oder [[https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Abschiebeverbote/abschiebeverbote-node.html|Abschiebungsverbot]] hervorgeht, da wir laut [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|AO § 52]] Abs. 2, Nr. 10 nur zur „Förderung der Hilfe … für Flüchtlinge“ als gemeinnützig anerkannt sind. Bei einem Aufenthaltstitel ist die **Rechtsgrundlage** zu prüfen, die unter den Anmerkungen angegeben ist (siehe Abb.). Hieran erkennt man, ob der Aufenthaltstitel aufgrund eines Flüchtlingsstatus erteilt wurde oder aus einem der anderen Gründe, die dann von uns nicht förderungsfähig sind. Die Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes, die einen Flüchtlingsstatus bedeuten, sind **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html|§ 23 Abs. 1]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html|§ 25 Abs. 1 bis 3]] **sowie **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html|§ 22]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html|§ 24]]**. **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html|§ 32 Abs. 1 Nr. 2]]** ist förderungsfähig, alle anderen Absätze oder Nummern in diesem Paragraphen aber nicht! **Nicht aussagekräftig** hingegen ist § 34 Abs. 2 zum Familiennachzug, da dieser bei //allen Ausländern// mit Aufenthaltserlaubnis – nicht nur bei Geflüchteten – angewandt werden kann, § 25b oder die §§ 18-21. Andere Arten von Dokumenten, wie //Aufenthaltsgestattungen// (für Personen im Asylverfahren), //Duldungen// (bei abgelehntem Asylantrag) und //Fiktionsbescheinigungen// (für Personen im Antragsverfahren für einen anderweitigen Aufenthaltstitel) oder //Visa//, dürfen nicht als Nachweis der Bedürftigkeit anerkannt werden, da **kein Flüchtlingsstatus** vorliegt. |
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Ein **Aufenthaltstitel** kann nur dann einen Flüchtlingsstatus belegen, wenn einer der folgenden Paragraphen im Anmerkungsbereich vermerkt ist: | Ein **Aufenthaltstitel** kann nur dann einen Flüchtlingsstatus belegen, wenn einer der folgenden Paragraphen im Anmerkungsbereich vermerkt ist: |
* **§ 25 Abs. 1 bis 3** | * **§ 25 Abs. 1 bis 3** |
* **§ 32 Abs. 1 Nr. 2 (andere in diesem Paragraphen nicht!)** | * **§ 32 Abs. 1 Nr. 2 (andere in diesem Paragraphen nicht!)** |
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== Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == | == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == |
Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025 und [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] **bis zum 4. März 2026 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. | Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025 und [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] **bis zum 4. März 2026 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. |
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=== Sozialleistungen === | === Nachweise von Sozialleistungen === |
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Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum des Rechners innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: | Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: |
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* **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) | * **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) |
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Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO darf im Rahmen unserer Arbeit nur dann als Berechtigungsnachweis herangezogen werden, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung **ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke** im Sinne des [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§ 52 AO]] verfolgt. Denn gemäß [[https://computertruhe.de/verein/satzung/#paragraph_2_2_a|§ 2 Abs. 2 Buchst. a unserer Vereinssatzung]] werden **mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht anerkannt**. | Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO darf im Rahmen unserer Arbeit nur dann als Berechtigungsnachweis herangezogen werden, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung **ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke** im Sinne des [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§ 52 AO]] verfolgt. Denn gemäß [[https://computertruhe.de/verein/satzung/#paragraph_2_2_a|§ 2 Abs. 2 Buchst. a unserer Vereinssatzung]] werden **mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht anerkannt**. |
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Falls die Empfängerin eine gemeinnützige Einrichtung ist, wird ein Freistellungsbescheid als Nachweis benötigt. Ein Freistellungsbescheid für eine gemeinnützige Körperschaft ist ab Ausstellungsdatum des Finanzamts fünf Jahre lang gültig. Der im Titel genannte Zeitraum (z. B. 2017-2019) betrifft den steuerlichen Prüfungszeitraum, für den der Bescheid ausgestellt wurde, nicht jedoch dessen Gültigkeit. Eine Ausnahme sind Freistellungsbescheide für neu gegründete Organisationen. Diese sind ab Ausstellungsdatum nur drei Jahre gültig. Es ist aber bei den Bescheiden angegeben, wie viele Jahre ab Ausstellungsdatum sie gültig sind. Diese Angaben finden sich unter "Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen". Hier sind die Abschnitte "Zuwendungsbestätigungen für Spenden" und der dritte Abschnitt mit der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung. | |
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=== Ukraine-Hilfe === | === Ukraine-Hilfe === |
===== Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden ===== | ===== Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden ===== |
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* Die Kopie des Berechtigungsnachweises benötigen wir nur dafür, dass wir im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können, dass wir die Geräte auch nur an bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Organisationen weitergegeben haben. Die Kopie wird von uns sicher verwahrt und außer den aktiven Mitgliedern und dem Vorstandsteam bekommt diese niemand zu Gesicht. | * Die Kopie des Berechtigungsnachweises benötigen wir nur dafür, dass wir im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können, dass wir die Geräte auch nur an bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Organisationen weitergegeben haben. Die Kopie wird von uns zehn Jahre lang sicher verwahrt. Außer den aktiven Mitgliedern und dem Vorstandsteam bekommt diese niemand zu Gesicht. Dabei werden die Dokumente regelmäßig aus den Tresoren der Standorte in einen speziellen Tresor verschoben, auf den nur der Vorstand Zugriff hat. |
* Alle Geräte, die wir weitergeben, sind in der Regel gebraucht. Sie werden von uns gewissenhaft gereinigt, getestet, repariert, aufgerüstet und neu eingerichtet. Dennoch können wir deren Funktionsfähigkeit nicht wie ein Händler gewährleisten oder eine Garantie darauf geben. | * Alle Geräte, die wir weitergeben, sind in der Regel gebraucht. Sie werden von uns gewissenhaft gereinigt, getestet, repariert, aufgerüstet und neu eingerichtet. Dennoch können wir deren Funktionsfähigkeit nicht wie ein Händler gewährleisten oder eine Garantie darauf geben. |
* Sollte ein Gerät (aufgrund eines Hardware-Defekts) nicht mehr funktionieren, so kann sich die/der Empfänger*in nochmals **mit diesem Gerät** an uns wenden und wir bieten gerne Ersatz an – sofern verfügbar. Dabei sind aber unbedingt etwaige Wartelisten zu berücksichtigen, sofern die Übergabe schon längere Zeit zurückliegt. | * Sollte ein Gerät (aufgrund eines Hardware-Defekts) nicht mehr funktionieren, so kann sich die/der Empfänger*in nochmals **mit diesem Gerät** an uns wenden und wir bieten gerne Ersatz an – sofern verfügbar. Dabei sind aber unbedingt etwaige Wartelisten zu berücksichtigen, sofern die Übergabe schon längere Zeit zurückliegt. |
* Wir bieten keine Reparaturen und sonstige Hilfen bei Anwendungs- oder Software-Problemen an, da wir hierfür aktuell keine Ressourcen haben. Leben die Hilfesuchenden im Raum Emmendingen, können sie an unseren Partnerverein [[https://www.pci-elztal.de/|PC-Initative Elztal e. V.]] verwiesen werden. | * Wir bieten keine Reparaturen oder sonstige Hilfen bei Anwendungs- oder Software-Problemen an, da wir hierfür aktuell keine Ressourcen haben. Gerne vermitteln wir die Hilfesuchenden aber an regionale Einrichtungen, die hier unterstützen können. |
* Je nachdem, wie viel Zeit zur Verfügung steht, wo die Übergabe stattfindet, welche Art von Gerät übergeben wird und wie der Kenntnisstand der/des Empfänger*in/Empfängers ist, erfolgt eine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät: Aufbau, Ausstattung, Betriebssystem, wichtige Programme (wie z. B. Webbrowser, Office-Paket, Multimedia-Programme, ggf. Anti-Viren-Software …), Update-Einstellungen, Umstellung der Tastaturbelegung bzw. des Rechners auf andere Sprachen … | * Je nachdem, wie viel Zeit zur Verfügung steht, wo die Übergabe stattfindet, welche Art von Gerät übergeben wird und wie der Kenntnisstand der/des Empfänger*in/Empfängers ist, erfolgt eine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät: Aufbau, Ausstattung, Betriebssystem, wichtige Programme (Webbrowser, Office-Paket, Multimedia-Programme, …), Update-Einstellungen, Umstellung der Tastaturbelegung bzw. des Rechners auf andere Sprachen … |
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