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weitergabe_sachspenden [2025-06-05 21:40] – johannes.heichele | weitergabe_sachspenden [2025-09-13 12:38] (aktuell) – [Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden] Aktualisierung an den Status Quo marco.rosenthal |
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====== test ====== | ====== Weitergabe von Sachspenden ====== |
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===== Ukraine-Hilfe ===== | ====== Kontaktaufnahme Empfänger*in → Computertruhe e. V. ====== |
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===== adsf ===== | Empfänger*innen kontaktieren uns über das [[https://computertruhe.de/kontakt|Kontaktformular unserer Website]]. |
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=== adsfadsf === | Dort haben sie die Möglichkeit, uns Informationen zu ihrer Sachspende und Kontaktmöglichkeiten zu nennen und sich über unsere [[https://computertruhe.de/datenschutzordnung-fuer-empfaengerinnen/|Datenschutzordnung für Empfänger*innen]] zu informieren. |
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| Durch das Absenden des ausgefüllten Kontaktformulars wird automatisch ein Ticket angelegt (wie damit zu verfahren ist, wird im Artikel //[[ticketsystem|Ticketsystem]]// erläutert). |
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| **Deshalb sollten alle Empfänger*innen grundsätzlich das Kontaktformular nutzen, da ansonsten Tickets manuell von uns angelegt werden müssen oder Sachspendenvorgänge ggf. nicht optimal koordiniert und durchgeführt werden können.** |
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| Bitte unbedingt die vorgefertigten Textbausteine verwenden, da diese in fast allen Fällen bereits alle benötigten Informationen für die Empfänger*innen beinhalten. Für den ersten Kontakt wäre dies der Baustein //[[https://tickets.computertruhe.de/scp/canned.php?id=112|!All - Warteliste.]]// |
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| ====== Kontaktaufnahme Computertruhe e. V. → Empfänger*in ====== |
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| Die Mitglieder eines Standorts weisen sich die Tickets zu und kontaktieren die Empfänger*innen. |
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| Auch hier sollten nach aller Möglichkeit die bereits existierenden Standardtextbausteine verwendet werden. |
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| ===== Upload-Ordner ===== |
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| Für den ersten Kontakt nach der Wartezeit wurde der Baustein[[https://tickets.computertruhe.de/scp/canned.php?id=18| !All - Gerät verfügbar (Sie) ]]erstellt. In diesem befindet sich u. a. ein für den Standort passender Upload-Link, den die Empfänger*innen nutzen sollen, um ihre Berechtigungsnachweise hochzuladen. Dies wurde aus Gründen des Datenschutzes eingerichtet. Bitte fordert die Personen daher **niemals** dazu auf, uns die Nachweise per unverschlüsselter E-Mail zuzusenden. Wir sind allerdings aus dem Schneider, sofern uns die Nachweise ohne unser Zutun über unsichere Kanäle zugeschickt werden. |
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| Wenn ein Berechtigungsnachweis über den Link hochgeladen wurde, landet dieser auf unserer //Nextcloud//-Instanz im Ordner ''/[NAME DES STANDORTS]/Berechtigungsnachweise/Upload-Ordner für Berechtigungsnachweise ([NAME DES STANDORTS])''. In regelmäßigen Abständen prüft unser Bot //DAVe//, ob in diesen Ordnern neue Dateien gelandet sind. Ist dies der Fall, erstellt er ein Ticket für den jeweiligen Standort. Wenn sich ein Mitglied dieses Ticket schnappt, prüft es den Berechtigungsnachweis und verschiebt bei positiver Prüfung die Datei(en) am besten in einen Unterordner, der nach der zugehörigen Ticketnummer benannt ist (//DAVe// ignoriert in diesem konkreten Fall Unterordner). Fällt die Prüfung negativ aus, werden die Dateien unverzüglich gelöscht. So vermeidet man Chaos im Upload-Ordner. Danach das Benachrichtigungsticket schließen und bitte nicht etwa mit dem Ticket der ursprünglichen Anfrage vereinen. Ansonsten landet //DAVes// Noreply-Adresse als CC im Ursprungsticket, was wiederum bei jeder Antwort zu Bounce-Mails unseres Mailservers führt, wenn die Adresse nicht wieder manuell entfernt wird. |
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| Wurde das ursprüngliche Ticket ebenfalls geschlossen und unser internes [[erstellung_aufbewahrung_berechtigungsnachweise|Berechtigungsnachweisformular]] im Standort-Tresor abgelegt, muss der zugehörige Upload-Unterordner unverzüglich gelöscht werden. |
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| ====== Übergabe der Sachspende ====== |
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| ===== Prüfen und Dokumentieren des Berechtigungsnachweises ===== |
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| {{ :aufenthaltstitel.jpg?400|Muster eines Aufenthaltstitels}} |
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| Vor der Übergabe ist darauf zu achten, dass der **Berechtigungsnachweis gültig** ist und den/die Empfänger*in z. B. als Geflüchtete*n oder Sozialhilfeempfänger*in ausweist. |
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| ==== Mögliche Berechtigungsnachweise ==== |
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| **Wichtig:** Die im Folgenden aufgelisteten Nachweise werden auch in dem hierzu entsprechenden [[https://computertruhe.de/faq/#wer-kann-ein-geraet-von-euch-erhalten|FAQ-Eintrag auf der Website]] und in Textbausteinen im Ticketsystem verwendet. Werden also hier Änderungen vorgenommen, bitte den [[https://computertruhe.de/kontakt/?form-request-type=Ich%20m%C3%B6chte%20den%20Vorstand%20kontaktieren#kontaktformular|Vorstand]] darüber informieren. |
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| === Aufenthaltstitel mit Flüchtlingsstatus === |
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| Bei Aufenthaltstiteln ist vor Übergabe darauf zu achten, dass aus diesen der Status als anerkannte*r (Kontingents-)Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigte*r oder Person mit [[https://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/232533/wer-erhaelt-welches-asyl|Asyl]] oder [[https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/Abschiebeverbote/abschiebeverbote-node.html|Abschiebungsverbot]] hervorgeht, da wir laut [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|AO § 52]] Abs. 2, Nr. 10 nur zur „Förderung der Hilfe … für Flüchtlinge“ als gemeinnützig anerkannt sind. Bei einem Aufenthaltstitel ist die **Rechtsgrundlage** zu prüfen, die unter den Anmerkungen angegeben ist (siehe Abb.). Hieran erkennt man, ob der Aufenthaltstitel aufgrund eines Flüchtlingsstatus erteilt wurde oder aus einem der anderen Gründe, die dann von uns nicht förderungsfähig sind. Die Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes, die einen Flüchtlingsstatus bedeuten, sind **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html|§ 23 Abs. 1]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html|§ 25 Abs. 1 bis 3]] **sowie **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html|§ 22]]** und **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html|§ 24]]**. **[[https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html|§ 32 Abs. 1 Nr. 2]]** ist förderungsfähig, alle anderen Absätze oder Nummern in diesem Paragraphen aber nicht! **Nicht aussagekräftig** hingegen ist § 34 Abs. 2 zum Familiennachzug, da dieser bei //allen Ausländern// mit Aufenthaltserlaubnis – nicht nur bei Geflüchteten – angewandt werden kann, § 25b oder die §§ 18-21. Andere Arten von Dokumenten, wie //Aufenthaltsgestattungen// (für Personen im Asylverfahren), //Duldungen// (bei abgelehntem Asylantrag) und //Fiktionsbescheinigungen// (für Personen im Antragsverfahren für einen anderweitigen Aufenthaltstitel) oder //Visa//, dürfen nicht als Nachweis der Bedürftigkeit anerkannt werden, da **kein Flüchtlingsstatus** vorliegt. |
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| Ein **Aufenthaltstitel** kann nur dann einen Flüchtlingsstatus belegen, wenn einer der folgenden Paragraphen im Anmerkungsbereich vermerkt ist: |
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| * **§ 22** |
| * **§ 23 Abs. 1** |
| * **§ 24** |
| * **§ 25 Abs. 1 bis 3** |
| * **§ 32 Abs. 1 Nr. 2 (andere in diesem Paragraphen nicht!)** |
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| == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == |
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| Aufgrund der [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Erleichterungen für die Ausgabe von Spenden an durch den Krieg in der Ukraine Geschädigte]] können wir Geflüchtete aus der Ukraine einfacher mit Hardware versorgen (siehe [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Ukraine-Hilfe]]). Allerdings ist dies aktuell (Stand September 2025) nur noch bis Ende des Jahres 2025 möglich. Sofern diese Regelung nicht mehr verlängert wird, müssen wir danach wie üblich die Aufenthaltstitel der Geflüchteten als Berechtigungsnachweise heranziehen. |
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| Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025 und [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] **bis zum 4. März 2026 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. |
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| === Nachweise von Sozialleistungen === |
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| Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: |
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| * **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]]) |
| * **Sozialhilfe** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]]) |
| * **Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]]) |
| * **Wohngeld** nach Wohngeldgesetz ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|WoGG]]) |
| * **Kriegsopferfürsorge** nach § 27a Bundesversorgungsgesetz ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|BVG]]) |
| * **Kinderzuschlag** nach § 6a Bundeskindergeldgesetz ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|BKGG]]) |
| * **Analogleistungen** nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|AsylbLG]], nur § 2 AsylbLG, keine anderen Paragraphen) |
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| === Gemeinnützigkeitsbescheide === |
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| Die //Computertruhe// kann auch andere gemeinnützige Organisationen durch Sachmittel unterstützen. Denn [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__58a.html|§ 58a AO]] erlaubt es steuerbegünstigten [[https://de.wikipedia.org/wiki/Körperschaft|Körperschaften]], Mittel an andere ebenfalls steuerbegünstigte Einrichtungen weiterzugeben – unter der Voraussetzung, dass deren Gemeinnützigkeit nachgewiesen ist. Dieses Prinzip des „Vertrauensschutzes“ schafft rechtliche Sicherheit und ermöglicht eine wirkungsvolle und verantwortungsvolle Förderung im Sinne des Gemeinwohls. |
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| Durch einen **Gemeinnützigkeitsbescheid** wird die steuerliche Anerkennung einer Körperschaft als gemeinnützig festgestellt, wodurch sie Anspruch auf **steuerliche Begünstigungen** und die Befugnis zur **Ausstellung von Spendenquittungen** erhält. |
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| Zu den Körperschaften, die einen solchen Bescheid erhalten können, zählen u. a. eingetragene Vereine (e. V.), gemeinnützige GmbHs (gGmbH) sowie Genossenschaften. Ausgestellt wird er vom zuständigen Finanzamt – je nach Fall handelt es sich dabei um einen **Freistellungsbescheid** oder einen **Feststellungsbescheid nach § 60a AO**. |
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| == Freistellungsbescheid == |
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| Mit einem **Freistellungsbescheid** bestätigt das Finanzamt, dass eine Körperschaft für einen **geprüften Zeitraum tatsächlich gemeinnützig tätig** war. |
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| Er ist ab Ausstellungsdatum** [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__58a.html|fünf Jahre lang gültig]]**. Der im Titel genannte Zeitraum (z. B. 2017-2019) betrifft dabei den steuerlichen Prüfungszeitraum, für den der Bescheid ausgestellt wurde, nicht jedoch dessen Gültigkeit. Eine Ausnahme existiert für **neu gegründete Organisationen**. Deren erster Bescheid ist ab Ausstellungsdatum **nur drei Jahre gültig**. Die Gültigkeitsdauer ist übrigens grundsätzlich auch im jeweiligen Bescheid unter dem Abschnitt „Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen“ vermerkt. |
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| Ein Freistellungsbescheid ist für die //Computertruhe// **immer** ein valider Berechtigungsnachweis. |
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| == Feststellungsbescheid nach § 60a AO == |
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| Mit einem **[[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__60a.html|Bescheid über die gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO]]** (auch etwas kürzer als **Feststellungsbescheid nach § 60a AO** bezeichnet) stellt das Finanzamt für eine Körperschaft die **satzungsmäßige Voraussetzung für eine steuerliche Begünstigung **fest. |
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| Er ist **zeitlich nicht befristet**, sofern keine Änderungen an der Satzung der Körperschaft vorgenommen werden oder das Finanzamt keine gegenteilige Feststellung trifft. Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO bleibt daher gültig, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt oder aufgehoben wird. Eine Ausnahme besteht auch hier bei **neu gegründeten Organisationen**, deren Satzung erstmals geprüft wird. In diesen Fällen kann der Bescheid mit einer **verkürzten Gültigkeitsdauer** versehen sein, die im Dokument ausdrücklich genannt wird. |
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| Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO darf im Rahmen unserer Arbeit nur dann als Berechtigungsnachweis herangezogen werden, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung **ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke** im Sinne des [[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html|§ 52 AO]] verfolgt. Denn gemäß [[https://computertruhe.de/verein/satzung/#paragraph_2_2_a|§ 2 Abs. 2 Buchst. a unserer Vereinssatzung]] werden **mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht anerkannt**. |
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| === Ukraine-Hilfe === |
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| == Hintergrund == |
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| Am 17. März 2022 hat das Bundesfinanzministerium einen „[[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-03-17-Stl-Massnahmen-Unterstuetzung-Ukraine-Geschaedigte.pdf?__blob=publicationFile&v=4|Katastrophenerlass]]“ verkündet. Dieser sieht Erleichterungen für die Ausgabe von Spenden an durch den Krieg in der Ukraine Geschädigte vor und gilt für Maßnahmen, die vom **24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022** durchgeführt werden. Nähere Erläuterungen sind auch in der Pressemitteilung „[[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/steuerliche-entlastungen-im-zusammenhang-mit-ukraine-krieg/|Steuerliche Entlastungen im Zusammenhang mit Ukraine-Krieg]]“ des Landes Baden-Württemberg zu finden. |
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| Am 17. November 2022 gab das BMF die [[https://datenbank.nwb.de/Dokument/1004306/|Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2023]] bekannt. |
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| Am 24. Oktober 2023 gab das BMF die [[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2023-10-24-steuerliche-massnahmen-zur-unterstuetzung-der-vom-krieg-in-der-ukraine-geschaedigten.pdf?__blob=publicationFile&v=3|Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2024]] bekannt. |
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| Am 4. Dezember 2024 gab das BMF die [[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2024-12-04-unterstuetzung-ukraine.pdf?__blob=publicationFile&v=6|Verlängerung der Erleichterungen bis zum 31. Dezember 2025]] bekannt. |
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| == Was bedeutet dies für uns? == |
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| In dem obigen Erlass steht: |
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| >„Neben der Verwendung der eingeworbenen Spendenmittel (Abschnitt I.) ist es ausnahmsweise auch unschädlich für die Steuerbegünstigung der Körperschaft, wenn sie sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten einsetzt.“ |
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| und |
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| >„In entsprechender Anwendung der Nummer 12 des [[https://ao.bundesfinanzministerium.de/ao/2022/Abgabenordnung/Zweiter-Teil/Dritter-Abschnitt/Paragraf-53/ae-53.html|AEAO Zu § 53 AO]]<sup> </sup>kann bei vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit verzichtet werden.“ |
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| Konkret heißt dies: Wir brauchen bei der Ausgabe von Hardware an „vom Krieg in der Ukraine Geschädigte“ **keinen** Berechtigungsnachweis. Wir müssen nur glaubhaft darstellen können, dass eine Person durch den Krieg in der Ukraine geschädigt wurde. Hiervon ist bei Geflüchteten aus der Ukraine grundsätzlich auszugehen. |
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| == Welchen Nachweis benötigen wir dennoch? == |
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| Wir benötigen zwar keinen Berechtigungsnachweis wie bei unseren anderen Spendenausgaben, aber müssen glaubhaft machen, dass wir die Hardware an eine vom Krieg in der Ukraine geschädigte Person, also an eine Person, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet ist, abgegeben haben. Diese Glaubhaftmachung kann unseres Erachtens wie folgt erbracht werden: |
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| * Bei ukrainischen Staatsbürger*innen durch die Vorlage eines ukrainischen Ausweises oder Passes und der Angabe des Wohnortes in der Ukraine vor der Flucht. |
| * Bei anderen Personen, die vor ihrer Flucht in der Ukraine wohnten oder dort ihren Aufenthalt hatten, aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft besaßen, u. a. durch |
| * Nachweis, dass an einer ukrainischen Universität studiert wurde, |
| * Nachweis, dass eine Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine vorlag oder |
| * Nachweis eines Wohnsitzes in der Ukraine. |
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| == Wie dokumentieren wir die Ausgabe? == |
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| Wir sollten bei der Ausgabe der Hardware nur folgende Angaben erheben: |
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| * Vor- und Nachname, |
| * Wohnort in der Ukraine vor der Flucht und |
| * Angabe ob die ukrainische Staatsbürgerschaft vorliegt und falls nicht, Grund des Aufenthalts in der Ukraine. Dabei genügt eine Sichtprüfung des Dokuments. Wir müssen also keine Kopie davon anfertigen und speichern. |
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| Hierfür haben wir eine speziell angepasste Berechtigungsnachweisvorlage erstellt, die sich in jedem Standorttresor befindet. |
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| ==== Weitere wichtige Hinweise ==== |
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| Das **Gültigkeitsdatum** ist insbesondere bei Aufenthaltstiteln von Flüchtlingen wichtig, da wir **nach Ablauf nicht mehr berechtigt sind, diese zu fördern und uns im schlimmsten Falle sogar strafbar machen**. |
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| Sollte eine Person mehrere Geräte erhalten, welche nicht auf einmal übergeben werden können, muss **für jeden Übergabeprozess eine erneute Berechtigungsprüfung** erfolgen. D. h. es muss geprüft werden, ob der bereits vorliegende Nachweis noch gültig ist und wenn nicht, ein neuer eingefordert werden. |
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| Der **Berechtigungsnachweis** wird nach der Prüfung **digital fotografiert oder gescannt**. Dabei unbedingt darauf achten, dass die angefertigten Dateien **nicht** automatisch in Cloud-Speicher/-Backups oder andere entfernte Systeme übertragen werden. |
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| Danach wird der Berechtigungsnachweis **direkt verschlüsselt in der [[cloud|Computertruhe-Cloud]] **in Form eines Dokuments „Berechtigungsnachweis“ gesichert (weiteres siehe Prozessbeschreibung [[erstellung_aufbewahrung_berechtigungsnachweise|Erstellung und Aufbewahrung der Berechtigungsnachweise]]). |
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| ===== Informationen, die bei der Übergabe weitergegeben werden ===== |
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| * Die Kopie des Berechtigungsnachweises benötigen wir nur dafür, dass wir im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt nachweisen können, dass wir die Geräte auch nur an bedürftige Personen oder andere gemeinnützige Organisationen weitergegeben haben. Die Kopie wird von uns zehn Jahre lang sicher verwahrt. Außer den aktiven Mitgliedern und dem Vorstandsteam bekommt diese niemand zu Gesicht. Dabei werden die Dokumente regelmäßig aus den Tresoren der Standorte in einen speziellen Tresor verschoben, auf den nur der Vorstand Zugriff hat. |
| * Alle Geräte, die wir weitergeben, sind in der Regel gebraucht. Sie werden von uns gewissenhaft gereinigt, getestet, repariert, aufgerüstet und neu eingerichtet. Dennoch können wir deren Funktionsfähigkeit nicht wie ein Händler gewährleisten oder eine Garantie darauf geben. |
| * Sollte ein Gerät (aufgrund eines Hardware-Defekts) nicht mehr funktionieren, so kann sich die/der Empfänger*in nochmals **mit diesem Gerät** an uns wenden und wir bieten gerne Ersatz an – sofern verfügbar. Dabei sind aber unbedingt etwaige Wartelisten zu berücksichtigen, sofern die Übergabe schon längere Zeit zurückliegt. |
| * Wir bieten keine Reparaturen oder sonstige Hilfen bei Anwendungs- oder Software-Problemen an, da wir hierfür aktuell keine Ressourcen haben. Gerne vermitteln wir die Hilfesuchenden aber an regionale Einrichtungen, die hier unterstützen können. |
| * Je nachdem, wie viel Zeit zur Verfügung steht, wo die Übergabe stattfindet, welche Art von Gerät übergeben wird und wie der Kenntnisstand der/des Empfänger*in/Empfängers ist, erfolgt eine Einweisung in den Umgang mit dem Gerät: Aufbau, Ausstattung, Betriebssystem, wichtige Programme (Webbrowser, Office-Paket, Multimedia-Programme, …), Update-Einstellungen, Umstellung der Tastaturbelegung bzw. des Rechners auf andere Sprachen … |
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