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weitergabe_sachspenden [2026-03-04 09:45] – Korrektur der Dauer der Gültigkeit der vereinfachten Regelung im Rahmen der Ukraine-Hilfe werner.huelsmannweitergabe_sachspenden [2026-06-30 20:44] (aktuell) – [Nachweise von Sozialleistungen] Grundsicherungsgeld als Nachfolge des Bürgergelds hinzugefügt marco.rosenthal
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 Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören: Hier genügt in der Regel eine Kopie der ersten Seite des Bescheids. Es müssen auf jeden Fall der Name der bedürftigen Person, der Zeitraum und die Tatsache, dass eine finanzielle Förderung erfolgt, ersichtlich sein. Die Höhe der Förderung ist nicht relevant. Zudem muss selbstverständlich das Übergabedatum der Sachspende innerhalb des Förderzeitraums liegen. Zu den Sozialleistungen, bei denen die Bedürftigkeit geprüft wird, gehören:
  
-  * **Bürgergeld** (es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]])+  * **Grundsicherungsgeld** (bis 30. Juni 2026 **Bürgergeld**; Bürgergeldbescheide gelten übergangsweise weiter; es genügt auch ein [[https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html|vorläufiger Bescheid]]) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB II]])
   * **Sozialhilfe** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]])   * **Sozialhilfe** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]])
   * **Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]])   * **Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung** nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ([[https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__53.html|SGB XII]])
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