Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
| Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung | |
| weitergabe_sachspenden [2025-12-12 08:25] – [Hintergrund] holger.czirpka | weitergabe_sachspenden [2026-03-04 09:45] (aktuell) – Korrektur der Dauer der Gültigkeit der vereinfachten Regelung im Rahmen der Ukraine-Hilfe werner.huelsmann |
|---|
| == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == | == Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine == |
| |
| Aufgrund der [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Erleichterungen für die Ausgabe von Spenden an durch den Krieg in der Ukraine Geschädigte]] können wir Geflüchtete aus der Ukraine einfacher mit Hardware versorgen (siehe [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Ukraine-Hilfe]]). Allerdings ist dies aktuell (Stand September 2025) nur noch bis Ende des Jahres 2025 möglich. Sofern diese Regelung nicht mehr verlängert wird, müssen wir danach wie üblich die Aufenthaltstitel der Geflüchteten als Berechtigungsnachweise heranziehen. | Aufgrund der [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Erleichterungen für die Ausgabe von Spenden an durch den Krieg in der Ukraine Geschädigte]] können wir Geflüchtete aus der Ukraine einfacher mit Hardware versorgen (siehe [[weitergabe_sachspenden#ukraine-hilfe|Ukraine-Hilfe]]). Allerdings ist dies aktuell (Stand Dezember 2025) nur noch bis Ende des Jahres 2026 möglich. Sofern diese Regelung nicht mehr verlängert wird, müssen wir danach wie üblich die Aufenthaltstitel der Geflüchteten als Berechtigungsnachweise heranziehen. |
| |
| Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025, [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] bis zum 4. März 2026 und [[https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenthfgv/BJNR14E0A0023.html|dann]] **bis zum 4. März 2027 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. | Dabei werden wir zwangsläufig mit Aufenthaltstiteln konfrontiert werden, die nicht mehr gültig sind, aber dennoch für uns als Nachweise verwendet werden können. Voraussetzung ist nur, dass der **Aufenthaltstitel am 1. Februar 2024 oder danach gültig war.** Durch eine Rechtsverordnung der [[https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/ukraine-verordnung.html|Bundesregierung]] wurden die damals noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz zuerst bis zum 4. März 2025, [[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/flucht-und-asyl/aufenthaltstitel-verlaengern-sich-erneut-automatisch-um-ein-jahr-bis-zum-4-maerz-2026-2266260|danach]] bis zum 4. März 2026 und [[https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenthfgv/BJNR14E0A0023.html|dann]] **bis zum 4. März 2027 verlängert**. Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden und soll der Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro Kosten einsparen. |