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 ====== Teilnahme an Veranstaltungen Dritter ====== ====== Teilnahme an Veranstaltungen Dritter ======
  
-Wenn ihr für den Verein bei Veranstaltungen von Dritten teilnehmt, z. B. mit einem Infostand bei einer Chaos-Veranstaltung oder einer Maker-Messe, dann ist hierfür keine explizite Meldung seitens der //Computertruhe// an die vereinseigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung nötig.+Wenn ihr für den Verein bei Veranstaltungen von Dritten teilnehmt, z. B. mit einem Infostand bei einer Chaos-Veranstaltung oder einer Maker-Messe, dann ist hierfür KEINE explizite Meldung seitens der //Computertruhe// an die vereinseigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung nötig
 +Umso wichtiger ist es in diesen Fällen, die Anordnungen der Veranstalter gewissenhaft zu befolgen.
  
 Eine rechtzeitige Ankündigung der Teilnahme beim Vorstand ist dennoch aus folgenden Gründen wichtig: Eine rechtzeitige Ankündigung der Teilnahme beim Vorstand ist dennoch aus folgenden Gründen wichtig:
teilnahme_an_veranstaltungen_dritter.1767555189.txt.bz2 · Zuletzt geändert: von annette.linder