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| teilnahme_an_veranstaltungen_dritter [2025-06-04 17:24] – angelegt johannes.heichele | teilnahme_an_veranstaltungen_dritter [2026-01-04 20:36] (aktuell) – annette.linder |
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| ====== Teilnahme an Veranstaltungen Dritter ====== | ====== Teilnahme an Veranstaltungen Dritter ====== |
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| Wenn ihr für den Verein bei Veranstaltungen von Dritten auftretet, stimmt das bitte **spätestens 14 Tage vorher** mit dem Vorstand ab – entweder in einer Vorstandssitzung oder per E-Mail an den Vorstand. | Wenn ihr für den Verein bei Veranstaltungen von Dritten teilnehmt, z. B. mit einem Infostand bei einer Chaos-Veranstaltung oder einer Maker-Messe, dann ist hierfür KEINE explizite Meldung seitens der //Computertruhe// an die vereinseigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung nötig. |
| | Umso wichtiger ist es in diesen Fällen, die Anordnungen der Veranstalter gewissenhaft zu befolgen. |
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| Eine rechtzeitige Ankündigung der Teilnahme beim Vorstand **spätestens 14 Tage vorab** ist aus mehreren Gründen wichtig: | Eine rechtzeitige Ankündigung der Teilnahme beim Vorstand ist dennoch aus folgenden Gründen wichtig: |
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| - **Vereinshaftpflicht:** Wir müssen eigene Veranstaltungen und die Teilnahme an Drittveranstaltungen 10 Tage vorab der Haftpflichtversicherung melden, damit ihr garantiert versichert seid. Im Zweifel zahlt sonst die Vereinshaftpflicht nicht und die Privathaftpflicht auch nicht – weil ja Vereinstätigkeit. Wir wollen nicht, dass ihr für Schäden im schlimmsten Fall selbst haften müsstet! | - **Verantwortung des Vorstands**: Sollen im Rahmen der Veranstaltung Verträge geschlossen oder Einkäufe getätigt werden, so muss diesen ein Vorstandsbeschluss voraus gehen, damit der Verein Verantwortung und Kosten übernehmen kann. |
| - **Verantwortung des Vorstands**: Wenn es im Rahmen von Veranstaltungen um Rechnungen und Bestellungen geht, sind das Geschäfte, für die nur der geschäftsführende Vorstand verantwortlich und vertretungsberechtigt ist. Daher muss der Vorstand zumindest vorab informiert sein und ggf. rechtzeitig vorab Beschlüsse fassen. | - **Honorar und Rechnung**: Auch wenn wir ein Honorar für die Teilnahme erhalten sollten: Für jedes Geschäft benötigt es vorab eine vertragliche Grundlage oder „Bestellung“, mindestens aber vorab eine E-Mail in der steht, dass es für das Honorar einer Rechnung über XX EUR bedarf. |
| - **Honorar und Rechnung**: Auch wenn wir **Honorar für die Teilnahme erhalten** sollten: Für jedes Geschäft benötigt es vorab eine vertragliche Grundlage oder „Bestellung“, mindestens aber vorab eine E-Mail in der steht, dass es für das Honorar einer **Rechnung über XX EUR** bedarf. | - **Fahrtkostenerstattung**: Fahrtkosten können nur im Einzelfall nach einem Beschluss des Vorstands erstattet werden und wenn wir über ausreichend finanzielle Mittel dafür verfügen. Je früher der Vorstand informiert wird, desto einfacher ist die Planung. |
| - **Reisekostenerstattung**: Reisekosten können nur nach einem **Beschluss des Vorstands** erstattet werden und wenn wir ausreichend finanzielle Mittel dafür einplanen können. Je früher der Vorstand informiert wird, desto einfacher ist die Planung. | |
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