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 ====== Teilnahme an Veranstaltungen Dritter ====== ====== Teilnahme an Veranstaltungen Dritter ======
  
-Wenn ihr für den Verein bei Veranstaltungen von Dritten teilnehmt, z. B. mit einem Infostand bei einer Chaos-Veranstaltung oder einer Maker-Messe, dann ist hierfür KEINE explizite Meldung seitens der //Computertruhe// an die vereinseigene Veranstalter-Haftpflichtversicherung nötig+Wenn ihr für den Verein bei Veranstaltungen von Dritten teilnehmt, z. B. mit einem Infostand bei einer Chaos-Veranstaltung oder einer Maker-Messe, dann greift in Schadensfällen zuerst die Veranstalter-Haftpflichtversicherung des Veranstalters.  
-Umso wichtiger ist es in diesen Fällen, die Anordnungen der Veranstalter gewissenhaft zu befolgen.+Umso wichtiger ist es in diesen Fällen, die Anordnungen des Veranstalters gewissenhaft zu befolgen.
  
-Eine rechtzeitige Ankündigung der Teilnahme beim Vorstand ist dennoch aus folgenden Gründen wichtig:+Eine rechtzeitige Ankündigung der Teilnahme mind. 14 Tage vorab beim Vorstandsteam per E-Mail ist dennoch aus folgenden Gründen wichtig:
  
   - **Verantwortung des Vorstands**: Sollen im Rahmen der Veranstaltung Verträge geschlossen oder Einkäufe getätigt werden, so muss diesen ein Vorstandsbeschluss voraus gehen, damit der Verein Verantwortung und Kosten übernehmen kann.     - **Verantwortung des Vorstands**: Sollen im Rahmen der Veranstaltung Verträge geschlossen oder Einkäufe getätigt werden, so muss diesen ein Vorstandsbeschluss voraus gehen, damit der Verein Verantwortung und Kosten übernehmen kann.  
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