Aktuell sind wir in der Lage, über Coupon-Codes das Porto für den Versand von Päckchen und Paketen via DHL zu bezahlen. Das hat den Vorteil, dass Mitglieder kein DHL-Konto benötigen und beim Vorstand keine Portokostenerstattungen beantragen müssen.
Für die folgenden Szenarien können die Coupon-Codes verwendet werden:
Bei anderen Fällen bitte einfach das Vorstandsteam fragen.
Coupon-Codes erhaltet ihr bei unserem Vorstand Mac. Am einfachsten per Signalnachricht, oder alternativ Mail / Ticket an den Vorstand. Notwendige Information hierfür ist natürlich der gewünschte Pakettyp, also z.B. 2 kg Päckchen S oder 10 kg Paket. Übersicht Päckchen / Pakettypen.
Es kann vorkommen, dass man sich beim Ausfüllen der Adressdaten vertippt, Absender und Empfänger vertauscht oder eine Paketmarke aus irgendeinem Grund doch nicht mehr benötigt wird. In diesen Fällen kann die Versandmarke storniert werden. Auf der entsprechenden DHL-Hilfsseite könnt ihr die Schritte einsehen, die gemacht werden müssen, wenn ihr die Marke noch nicht oder doch schon heruntergeladen habt. Ihr müsst auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Nutzung des Codes handeln.
Wenn die Marke bereits heruntergeladen wurde, bekommt ihr einen neuen Coupons-Code.
Habt ihr einen neuen Code erhalten, oder der bisherige wurde wieder freigegeben, teilt dies bitte unserem Vorstand Mac mit, damit der Code wieder verwendet werden kann.
Der Vorstand besitzt ebenfalls ein Online-Konto bei der Deutschen Post, um damit sogenannte Internetmarken für bspw. Briefe, Bücher- und Warensendungen kaufen zu können.
Da es hierfür leider keine Coupons gibt, muss bei Bedarf der Vorstand angefragt werden. Dabei bitte auch den Verwendungszweck nennen. Jemand aus dem Team wird dann die gewünschte(n) Marke(n) kaufen und dem anfragenden Mitglied als PDF-Datei zukommen lassen.
Das Mitglied, welches die Internetmarke(n) verlangt hat, benötigt auf jeden Fall Zugriff auf einen Drucker. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um die sogenannte appbasierte Mobile Briefmarke, bei der man lediglich eine bestimmte Zeichenkette direkt auf den Umschlag schreibt.
Alternativ ist es auch möglich beim Vorstand "echte" Briefmarken zu bestellen. Allerdings sind die Marken hier nur ab einer Mindestmenge von 10 Stück pro Portowert erhältlich, das macht also nur Sinn für Mitglieder die des öfteren Dinge per Brief / Warensendung verschicken.
Lithium-Ionen-Batterien sind im internationalen Transportrecht als Gefahrgut eingestuft und sind somit für die vielfältigen Vorschriften für Gefahrgutbeförderung relevant. Der Umgang mit Gefahrgut wurde von den Vereinten Nationen festgelegt, welche die sogenannten UN-Nummern – auch Stoffnummern genannt – eingeführt haben. Dabei handelt es sich um Kennnummern für alle gefährlichen Stoffe, die gleichzeitig als gefährliche Güter gelten. Die Beförderungsvorschriften werden alle ein bis zwei Jahre aktualisiert.
Wir beschränken uns in der Computertruhe auf den nationalen Versand von unbeschädigten Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennenergie von 20 Wh je Zelle bzw. bis zu 100 Wh je Batterie über die Verkehrsträger Straße, Schiene und Seefracht.
Daher sind für uns nur die folgenden beiden Stoffnummern UN 3480 und UN 3481 relevant (Stand Dezember 2023). Die folgende Tabelle fasst zusammen, unter welchen Umständen welche Gefahrgutkennzeichnung anzuwenden ist.
UN-Nummer | UN 3480 | UN 3481 | UN 3481 |
---|---|---|---|
Benennung und Beschreibung | Lithium-Ionen-Batterien (ohne Gerät) | Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen (mindestens eine Batterie beigelegt) | Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (in Gerät eingesteckt/eingebaut) |
Beispiel | Ein einzelner Laptop-Akku oder vier Smartphone-Akkus. | Bei neu gekauften Laptops mit externem Akku befindet sich dieser in aller Regel separat in der Verpackung. | Eine Sendung mit vier Tablets mit eingebauten Akkus. |
Maximale Stückzahl | keine | ||
Gewichtsbegrenzung | 30 kg brutto (pro Versandstück) | keine | |
Verpackung | Innenverpackungen müssen Batterien komplett umschließen | Starke Außenverpackung | |
Batterien sind gegen Kurzschluss zu sichern | Schutz gegen Kurzschluss | ||
Starke Außenverpackung, z. B. Versandkarton (Falltest erfüllt: Inhalt darf nicht beschädigt werden oder verrutschen) | Schutz gegen unbeabsichtigte Inbetriebsetzung | ||
Kennzeichnung des Versandstücks | ![]() | ![]() | ![]() |
Sofern nur selten Kennzeichnungen benötigt werden, können die folgenden beiden PDFs für den Druck verwendet werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass immer ein Farbdruck in der Originalgröße erstellt wird.
Bei einem hohen Bedarf an Kennzeichnungen, bspw. dürfte das in der Regel auf Mitglieder des Versandteams zutreffen, können unter gefahrgutaufkleber{at}computertruhe{dot}de
unter der Nennung der gewünschten Anzahl und der Art der Kennzeichnung Aufkleber bestellt werden. Seid gerne großzügig, denn wir haben mehr als genug Exemplare auf Lager. 😉
Suchst du noch weitere Informationen zu diesem Thema, dann solltest du dir das Merkblatt Nr. 36 „Versand von Lithium-Ionen-Batterien“ auf den Seiten des Vereins ZVEI e. V. – Verband der Elektro- und Digitalindustrie herunterladen und anschauen.