Die Computertruhe verfügt über eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung. In folgenden Fällen muss das Vorstandsteam mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Veranstaltung bei der Versicherung anmelden:
Der Verein Computertruhe e. V. ist selbst der Veranstalter.
Die Veranstaltung findet in fremden Räumlichkeiten oder an Orten statt, die nicht dem Verein gehören, also z. B. nur zu diesem Zweck explizit gemietet werden. ODER
Die Veranstaltung findet im Ausland statt. ODER
Zur Veranstaltung werden mehr als 1.000 Besucher*innen pro Tag erwartet.
Daher bitte spätestens 21 Tage vor der Veranstaltung das Vorstandsteam per E-Mail an den Vorstand informieren. So bleibt dem Vorstandsteam genügend Zeit, die Veranstaltung rechtzeitig anzumelden und im Falle einer Anmietung von Räumlichkeiten abzuklären, ob und inwieweit ein Übergabeprotokoll angefertigt werden muss.
Folgende Veranstaltungen müssen NICHT explizit bei der Versicherung angemeldet werden:
Satzungsgemäße oder sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen in vereinseigenen Räumlichkeiten, d.h. Räumlichkeiten, für die z. B. ein dauerhafter Mietvertrag besteht.
Veranstaltungen, an denen die Computertruhe nur teilnimmt, aber nicht selbst Veranstalterin ist. Z. B. im Rahmen von Assemblies auf Chaos-Veranstaltungen, Teilnahme an Linux-Install-Parties oder mit Infoständen an einem von der Kommune oder einem anderen Verein veranstalteten Nachhaltigkeitsmarkt.
Weitere Hinweise zu Kostenerstattungen und Planungen eigener Veranstaltungen und Teilnahme an Drittveranstaltungen finden sich hier: