Die Hardware, die wir gespendet bekommen, ist in der Regel gebraucht, weist entsprechende Gebrauchsspuren auf und wird uns gespendet, weil sie den Nutzungsansprüchen der Spender*innen nicht mehr genügt hat, d. h. die Hardware kann potenziell sicherheitsrelevante Defekte aufweisen. Bei der Hardwareaufbereitung können wir nie alle Eventualitäten ausschließen, jedoch offensichtliche und bekannte Gefahren erkennen und fahrlässiges Handeln vermeiden.
Folgende Liste soll einen Überblick über mögliche Gefahrenpotenziale und den Umgang damit geben. Selbstverständlich erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall gilt immer: Lieber ein Gerät fachgerecht entsorgen, statt dieses mit Risiken in Umlauf zu bringen.
Sichtbare mechanische Schäden (z. B. Sturzschäden an Laptops)
Offensichtlich nur leichte Gehäusebeschädigung: ggf. Gehäuseschaden mit Gewebeklebeband oder Klebstoff reparieren
Umfangreiche Beschädigung, Schäden im Geräteinneren nicht ausschließbar, auch wenn mit bloßem Auge nicht erkennbar: ggf. einzelne Komponenten (Speicher) ausbauen und gesondert testen, (Rest)gerät entsorgen
Aufgeblähte oder geplatzte Kondensatoren (
Capacitor Plague): Komponente/Gerät entsorgen
Hinweise auf Überhitzung (z. B. schwarze Flecken oder Schmorgeruch) auf den Platinen, am Netzteil oder an Kabeln: Komponente/Gerät entsorgen
Beschädigtes Kabel: Kabel und ggf. gesamtes Netzteil entsorgen
Beschädigte Netzteilgehäuse (Spaltmaße verändern/vergrößern sich bei Bewegung oder bei mechanischer Be-/Entlastung, unüblich große Spaltmasse > 1 mm): entsorgen
Aufgeblähte Akkus: entsorgen
Funktionsuntüchtiger Akku: Akku wird vom Rechner nicht mehr erkannt, das Gerät funktioniert nur im Netzteilbetrieb, wenn der Akku entfernt wird, oder der Akku lädt nicht mehr: Akku entfernen und entsorgen (Achtung: Laptops können einen externen und einen internen Akku besitzen)
Geräte und Komponenten, an denen schon von anderen Personen offensichtlich unsachgemäße Arbeiten ausgeführt wurden: entsorgen
Geräte und Komponenten, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um illegale Nachahmungen von Markenware oder Billigimportware ohne oder mit gefälschten Sicherheitszeichen (CE-Zeichen) handelt: entsorgen, auch wenn Tests erfolgreich waren
Gerät oder Netzteil wird während der Instandsetzung und Installation ungewohnt heiß, Lüfter läuft hochtourig: wenn Problem nicht behoben werden kann, ggf. einzelne Komponenten (Speicher) ausbauen und gesondert testen, (Rest)gerät entsorgen, insbesondere, wenn noch weitere Schäden (Geruch, mechanischen Beschädigungen etc.) vorliegen
Netzteile gemäß der vom Hersteller angegebenen Volt- und Ampere-Angaben verwenden und mit den Geräten ausgeben. Keinesfalls unterdimensionierte Netzteile verwenden.
Schäden durch falsche Lagerung vermeiden: Erhaltene Sachspenden trocken und geschützt vor Frost, zu großer Hitzeeinwirkung und Sonneneinstrahlung und dem unbefugten Zugriff Dritter aufbewahren, insbesondere wenn die in den Geräten enthaltenen oder einzeln erhaltenen Festplatten noch nicht gelöscht wurden.
Kauf und Verwendung von Ersatzteilen
Welche Kriterien für den Kauf von Ersatzteilen gelten und wie der Beschaffungsprozess aussieht, ist unter Kauf von Ersatzteilen beschrieben.
Generell gilt, dass Ersatzteile, Werkzeuge, Reinigungsmittel und sonstige Arbeitsmaterialien aus folgenden Gründen nach Vorstandsbeschluss und auf Kosten des Vereins gekauft werden.
Unsere Mitglieder investieren neben ihrem Mitgliedsbeitrag Zeit, Energie und Nerven in die Vereinsarbeit. Das Engagement für Computertruhe soll darüber hinaus keine zusätzlichen Kosten für die Instandsetzung der Hardware verursachen. Es soll kein sozialer Druck entstehen, auf eigene Kosten Ersatzteile für die Computertruhe zu kaufen, nur weil andere Mitglieder dies tun.
Wird Hardware auf Vereinskosten beschafft, so geht diesem Kauf ein Vorstandsbeschluss voraus, d.h. der Verein ist als juristische Person der Käufer und nicht ein einzelnes Mitglied als Privatperson. Der Vorstand stellt - ggf. in Absprache mit dem Mitglied, welches die Ersatzteile beantragt hat und diese im Auftrag des Vereins anschließend kauft - sicher, dass nur Produkte gekauft werden, die den allgemeinen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen (z. B. CE-Kennzeichen, Produkte namhafter Hersteller, seriöse Bezugsquellen, keine verdächtig günstigen Angebote). Sollte dennoch eines der durch den Verein gekauften Produkte in der Zukunft Schäden verursachen, ist nachgewiesen, dass der Verein seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und letztendlich die Haftpflichtversicherung des Vereins greifen würde. Erwirbt ein Mitglied ohne Wissen und Zustimmung des Vereins auf eigene Kosten Ersatzteile und verbaut diese in Computertruhe-Geräte, so besteht dieser Schutz nicht.